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Pfingsten
Lachsforellen
Donnerstag 25.5. = 30 €
(ohne Anmeldung)
Sa. 27.5. = 30 €
S0. 28.5. = 40 €
Mo. 29.5. = 30 €
Schnell sein, jetzt anmelden!
0176/40 15 75 03
Gönnen Sie sich einen entspannten Tag in angenehmer Atmosphäre. Sie finden uns in Niederkrüchten/Brempt in natürlicher Umgebung, 400m vom Hariksee entfernt.
Anmeldungen per Telefon oder WhatsApp an:
0176 /4 0157503
Mittwoch – Montag
6 Tage/Woche
Dienstag Ruhetag
Oktober – März:
7.30 – 16.30 Uhr
April – September:
6.30 – 17.00 Uhr
Abendangeln 17–22Uhr
Nachtangeln 17–5.30Uhr
Gemütliche Atmosphäre am Wasser. Kaffee, Softdrinks, Bier, Spirituosen. Schmackhafte Speisen wie Currywurst mit Pommes, Burger, wechselnde saisonale Angebote z.B. Suppen/Eintöpfe uvm.
Von April – September zusätzlich:
Montag – Freitag bis 3 Angler inkl. 12kg Mischbesatz: 120€
Sa. / So. / Feiertage bis 6 Angler inkl. 25kg Mischbesatz: 250€
max. 36 Personen Mo. – Fr. (nicht in den Ferien) mit 80kg Regenbogen- & Lachsforellen: €800,-
Sa. / So. mit 100kg Mischbesatz: €1000,-
Frühstück und Grill auf Anfrage
Unser Fisch ist von hervorragender Qualität.
Überzeugen Sie sich selbst. Räucherfisch bitte vorbestellen! Wir räuchern jeden Freitag.
Bei uns erhalten Sie frische
Portionsforellen (350-500g) rund 9,99 €/kg
küchenfertig 12,00 €/kg • geräuchert 17,30 €/kg.
Lachsforellen (900-2000g) rund 11,50 €/kg
küchenfertig 13,50 €/kg • geräuchert 18,30 €/kg
Aal auf Anfrage!
Sonderpreise für Restaurants!
Unsere Angelteiche stehen unter ständiger Aufsicht durch geschultes Fachpersonal. In Besatz un Ruhezonen für die eingesetzten Fische darf nicht geangelt werden. Die Zahl der Angelruten ist auf zwei pro Person begrenzt. Angelwettbewerbe finden nicht statt (§ 50 Abs. 2 LFischG). Geangelte Fische müssen unverzüglich und schonend mithilfe eines Unterfangkeschers aus dem Wasser gehoben werden. Die Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung sind einzuhalten. Fangfähige Fische sind unverzüglich zu betäuben und unmittelbar darauf zu schlachten oder zu töten. Erst im Anschluß darf der Angelhaken entfernt werden. Lebendhälterung geangelter Fische ist ausgeschlossen. Probleme beim Angelvorgang sind unverzüglich der Aufsichtsperson zu melden.